Wie im letzen Blogbeitrag berichtet, hatten sich in einen unserer Workshops zum Thema „Gender mich nicht voll!“ eine oder mehrere Personen eingeschalten, die uns mit pädosexuellen Videos gestört und verstört haben. Hier ein kleines Update was dazu bei uns passiert ist. Ganz unten findet ihr mehr Infos zum Thema, die wir seither herausgefunden haben!
Seitdem haben wir viel rumtelefoniert und Meinungen eingeholt, wie wir am besten Anzeige erstatten und uns alle schützen können. Dabei waren Selbstlaut (Fachstelle für sexualisierte Gewalt an Kindernund Jugendlichen, Rote Hilfe Salzburg, Rote Hilfe Wien, Rechtsanwalt … Ein wichtiges Stück Info war, dass dank DSGVO die Daten zwischen Polizei-Abteilungen nicht weitergegeben werden dürfen und die Abteilung für Kinderpornografie sich herzlich wenig für uns Teilnehmer*innen interessieren werden.
Wir haben letzlich am Landeskriminalamt in der Abteilung für Kinderpornografie Anzeige erstattet. Das Wichtigste zu unserem Fall:
- Das Video war dem Beamten bekannt. Sowohl Opfer als auch Täter sindbekannt, das Video ca. 4 Jahre alt und der Täter in Haft!!
- Eine Person von uns wurde als Zeugin vernommen und mehr werden sie vermutlichnicht brauchen.
- Die IP Adressen oder Namen der anderen Teilnehmer*innen haben sieherzlich wenig interessiert.
Sie ermitteln jetzt gegen unbekannt wegen Verbreitung von Kinderpornografie. Hoffentlich wird was rauskommen bei deren Recherche!
Wir organisieren physische, wie auch virtuelle Aufarbeitungstreffen für alle, die dabei waren. Schick hierfür bitte eine E-Mail an tipping-points|at|riseup.net, falls du Interesse hast. Im letzten Blogeintrag sind darüber hinaus auch ein paar Krisenhotlines – Nehmt diese Angebote wirklich gerne an, niemand soll mit so etwas alleine gelassen werden! Der Workshop selbst wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Info folgt! 🙂
Kinderpornografie
- Die Stelle der Polizei hat immer viel zu tun.
- In Österreich gibt es verhältnismäßig viele Konsumenten.
- Aber wenig Täter.
- Täter sind ganz selten die eigenen Väter, aber oft Bekannte (Onkel,Trainer, Lehrer, Nachhilfelehrer…). Täter gibt is aller Berufsgruppen und Bildungsgrade.
- Kindesmissbrauch ist sehr sehr schwer ahnbar, eigentlich die einzige Chance ist durch Verbreitung im Internet.
- Überall im Internet hinterlässt man Spuren, scheinbar auch im „DarkWeb“.
- Es gibt eine europäisch zentrale Datenbank an allen bekannten kinderpornografischen Videos. Wenn man länger in der Branche arbeitet kennt man die alle und erkennt sofort, wenn was Neues auftaucht.
- Da das Video vermutlich nicht von unserem Störenfried selbst kommt, handelt es sich vermutlich nicht um einen primär pädosexuellen Angriff, sondern um jemanden, der uns schrecken und stören wollte und sich davon einen Kick holt. Solche Menschen haben meist aber auch pädosexuellen Tendenzen.
- Das Besitzen, Zugänglichmachen und Verteilen von Kinderpornografischem Material ist strafrechtlich verfolgbar.
- Bei Fällen von Kinderpornografie kommt es selten zu Gerichtsverhandlungen, weil die Datenträger unmissverständlicheBeweismaterialien liefern. Eine Aussage des Täters kann höchstens dieUmstände erklären und strafmildernd wirken.
- Leider kommt es auch in linken Kreisen immer wieder zu Vorfällen mit Kinderpornografie. Die Fachstelle Selbstlaut bietet Seminare und Unterstützung (https://selbstlaut.org/).
************ Wording ************
Eine Teilnehmerin hat uns einen Hinweis zum Gebrauch des Wortes „pädophil“ gegeben:
Der Begriff „Philie“ steht eigentlich für Freundschaft/Liebe (siehe auch den Briefmarkenliebhaber: Philatelisten usw usf.). Der Begriff Pädophilie ist sehr verniedlichend. Aa es bei Kinderpornografie nicht um „Liebe“ geht (https://de.wikipedia.org/wiki/P%C3%A4dophilie) Spätestens seit den 1990er Jahren wird synonym zum Begriff Pädophilie auch der Begriff Pädosexualität benutzt, da unstrittig ist, dass pädophil orientierte Menschen stets auch ein sexuelles Interesse an Kindern haben.
*************Online-Sicherheit*************
- Die Polizei geht dem Vorfall nur nach, weil der Inhalt der störungstrafrechtlich relevant ist.
- Das heißt: hätte die Person(en) mit irgendwas anderem gestört durch, z.B permanent dreingeredet, allgemein beschimpft, lustig-nervige oder sexistische (im gesellschaftlich akzeptierten Maß)oder auch pornografische Videos hergezeigt etc., wäre das der Polizeirecht wurscht.
- Der verstörend bis traumatisierende Effekt war in dem Fall integraler Teil bzw. Ziel des Angriffs, aber es hätte auch in gleicher Form mit strafrechtlich nicht relevanten Inhalten passieren können undzwar auch dann so krass, dass es uns zum Abbruch zwingen hätte können.
- Also: Wir müssen uns gegen Störattacken dieser Art (technischgesehen) präventiv schützen und/denn es wird immer Menschen geben, dieAktivitäten/Gruppen wie unsere nicht mögen werden, grad wenn wirirgendwie damit wirksam werden.